Beratung

Pflicht-Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI

Wenn Sie Angehörige mit einem Pflegegrad (2-5) im häuslichen Umfeld versorgen, können Sie von der Pflegekasse Pflegegeld erhalten. Voraussetzung dafür sind regelmäßige Beratungsbesuche durch einen qualifizierten Pflegedienst. Bei den Pflegegraden 2 und 3 müssen die Besuche halbjährlich stattfinden, bei den Pflegegraden 4 und 5 ist ein vierteljährliches Intervall vorgesehen.

Die Beratungsgespräche sind für Sie komplett kostenfrei. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, geben Ihnen Pflegetipps und überprüfen, ob die Pflege sichergestellt ist.

Häusliche Pflegeschulung nach §45 SGB XI

Die häusliche Pflegeschulung ist eine umfangreiche, ganzheitliche Anleitung und Betreuung für pflegende Angehörige und deren Pflegebedürftige Familienmitglieder. Bei der Pflegeschulung werden praktische Fähigkeiten und pflegerisches Wissen vermittelt. Wir beraten Sie außerdem welche Leistungen Ihnen zustehen und wer die Kosten für die Erbringung der Leistungen trägt.

Die Teilnahme an einer Pflegeschulung ist freiwillig, und für Sie kostenlos. Wir beraten Sie gerne!

Sie benötigen Unterstützung bei der Pflege?

Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!

Per E-Mail oder telefonisch unter:

0 60 61 - 70 38 45