Bei der Behandlungspflege handelt es sich ausschließlich um medizinische Behandlungen, die auf Verordnung vom Arzt durch examinierte Pflegekräfte an Patienten im häuslichen Umfeld oder in einer stationären Pflegeeinrichtung vorgenommen werden. Die Behandlungspflege setzt keinen Pflegegrad voraus, d.h. auch nach einem Unfall oder einer Krankheit können wir die medizinische Fachpflege bei Ihnen zuhause durchführen. Ziel der Behandlungspflege ist es eine Heilung oder Verbesserung einer Krankheit zu erzielen oder dabei zu helfen eine Verschlechterung zu verhindern. Im Rahmen der Behandlungspflege können zum Beispiel Verbandswechsel, Medikamentengabe oder Blutdruckmessungen durchgeführt werden.
Bei Patienten die von der Zuzahlung befreit sind, werden die gesamten Kosten der häuslichen Krankenpflege von der Krankenkasse übernommen. Ist ein Patient nicht von der Zuzahlung befreit, fällt eine Zuzahlung in Höhe von 10% für 28 Tage pro Kalenderjahr sowie pauschal 10 € pro Verordnung an. Die Behandlungspflege kann sowohl dauerhaft als auch vorübergehend verordnet werden.
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