Jeder Mensch, egal ob jung oder alt, kann durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig werden. Alltägliche Dinge, die einem gesunden Menschen leichtfallen, sind dann nur noch mit Unterstützung möglich. Zähneputzen, Duschen, Baden oder auch der Gang zur Toilette sind oft nicht mehr alleine zu meistern.
Es ist ganz natürlich, dass sich viele Menschen scheuen bei einem so intimen Thema wie der Körperpflege fremde Hilfe anzunehmen. Unsere Pflegekräfte setzen hier mit Fingerspitzengefühl, Routine und Einfühlungsvermögen an, damit Sie sich wohlfühlen und weiterhin in Würde leben können. Wir haben uns darauf spezialisiert Ihnen das Leben im häuslichen Umfeld zu erleichtern und Sie oder Ihre Angehörigen zu entlasten.
Die Grundpflege gehört zu den Leistungen, die durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind. Nach Sozialgesetzbuch XI gibt es fünf anerkannte Pflegegrade, die zum Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung berechtigen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen können bezogen werden. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, müssen Sie einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) muss dann noch die Pflegebedürftigkeit beurteilen und Ihnen einen Pflegegrad zuteilen.
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